Geräteprüfung nach BetrSichV und DGUV – digital dokumentiert

Welche rechtlichen Grundlagen gelten für die Prüfung von Baugeräten?

Baugeräte sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). § 14 BetrSichV verpflichtet den Arbeitgeber, Arbeitsmittel prüfen zu lassen: vor der erstmaligen Verwendung, wiederkehrend bei schädigenden Einflüssen, nach prüfpflichtigen Änderungen und nach außergewöhnlichen Ereignissen. Konkretisiert wird diese Pflicht durch die Technische Regel für Betriebssicherheit TRBS 1201 sowie durch die Vorschriften und Regeln der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung – für elektrische Betriebsmittel insbesondere durch die DGUV Vorschrift 3.

ConnectBau bildet alle vier Prüfanlässe als eigene Prüfarten ab, sodass jede Prüfung eindeutig zugeordnet und ausgewertet werden kann.

Die Prüfarten sind dabei nicht fest vorgegeben. Prüfcodes wie DGUV-Prüfung, Durchsicht, Kundendienst oder betriebseigene Prüfungen legen Sie selbst an und ordnen ihnen jeweils eine eigene Prüfvorlage und eigene Fristen zu.

Prüfanlässe nach § 14 BetrSichV
Prüfanlass Rechtsgrundlage Abbildung in ConnectBau
Prüfung vor der erstmaligen Verwendung § 14 BetrSichV Prüfauftrag bei Anlage des Geräts, das Ergebnis startet die Fristenüberwachung
Wiederkehrende Prüfung § 14 BetrSichV, TRBS 1201 Hinterlegte Prüffrist je Gerätetyp oder Einzelgerät, automatische Fälligkeitsmeldung
Prüfung nach Änderung oder Instandsetzung § 14 BetrSichV Prüfauftrag entsteht direkt aus dem abgeschlossenen Werkstattauftrag
Außerordentliche Prüfung nach einem Schadensereignis § 14 BetrSichV Manuell auslösbarer Prüfauftrag mit eigenem Prüfanlass, dokumentiert in der Gerätehistorie

Allgemein gültige Prüffristen für Baugeräte gibt es nicht. § 3 BetrSichV verpflichtet den Arbeitgeber Art, Umfang und Fristen der erforderlichen Prüfungen selbst aus der Gefährdungsbeurteilung abzuleiten. Die TRBS 1201 nennt die dafür maßgeblichen Kriterien: Beanspruchung und Einsatzdauer, Umgebungsbedingungen, Angaben des Herstellers, Erkenntnisse aus zurückliegenden Prüfungen sowie gesetzlich vorgegebene Höchstfristen.

Praktisch heißt das: Ein Rüttler im Dauereinsatz auf wechselnden Baustellen wird anders getaktet als eine selten genutzte Seilwinde im Lager. Genau diese Differenzierung ist mit Papierlisten kaum zu pflegen.

ConnectBau hinterlegt die festgelegte Prüffrist wahlweise je Gerätetyp oder je einzelnem Gerät. Ändert sich die Gefährdungsbeurteilung, wird die Frist einmal zentral angepasst, auf alle Geräte angewendet und gilt sofort für alle betroffenen Geräte. Fällige Prüfungen meldet das System vorab, sodass der Bauhof die Prüfungen planen kann, statt auf abgelaufene Plaketten zu reagieren.

Die BetrSichV verlangt die Aufzeichnung von Art der Prüfung, Prüfumfang und Ergebnis sowie Name und Unterschrift der zur Prüfung befähigten Person. Die Aufzeichnungen sind mindestens bis zur nächsten Prüfung aufzubewahren. ConnectBau erzeugt diese Angaben automatisch aus dem digitalen Prüfvorgang – ein separates Prüfbuch entfällt.

Anforderungen an das Prüfprotokoll
Gesetzliche Anforderung Umsetzung in ConnectBau
Art der Prüfung Die Prüfart ist Teil der Prüfvorlage und wird mit dem Prüfauftrag festgeschrieben
Prüfumfang Die abgearbeiteten Prüfpunkte der digitalen Prüfvorlage bilden den Umfang lückenlos ab
Ergebnis Bewertung je Prüfpunkt – bei Messwerten automatisch aus dem Soll-Ist-Vergleich –, dazu ein Gesamtergebnis, ergänzt um Fotos und Freitextbemerkungen
Name der befähigten Person Ergibt sich aus der Anmeldung des Prüfers; eine Prüfung ohne zugeordneten Prüfer ist nicht abschließbar
Unterschrift Unterzeichnung des abgeschlossenen Prüfauftrags auf dem Endgerät
Aufbewahrung Dauerhafte Archivierung in der digitalen Geräteakte, nicht nur bis zur nächsten Prüfung
Nachweisführung gegenüber Dritten Prüfprotokoll als PDF und vollständige Prüfhistorie je Gerät abrufbar (auch mobil) – weitergabefähig an Auftraggeber, Berufsgenossenschaft oder Sachverständige

Wie läuft eine Geräteprüfung mit ConnectBau ab?

Die Prüfung läuft in sieben Schritten vom fälligen Gerät bis zum archivierten Protokoll – ohne Papier und ohne Nacherfassung im Büro.

Nicht jede Prüfung beginnt mit einer ablaufenden Frist. ConnectBau kann einen Prüfauftrag auch dann automatisch anlegen, wenn ein Gerät von der Baustelle in den Bauhof zurückkommt oder ein Neugerät im Lager eintrifft. Die Rückkehr ist damit ein eigener Prüfanlass: Das Gerät wird vor der nächsten Ausgabe gesichtet, statt ungeprüft weitergereicht zu werden.

Natürlich ist auch eine Prüfung spontan jederzeit möglich und kann direkt vom mobilen Endgerät in der Werkstatt aus angelegt werden.

  1. 1 Fälligkeit erkennen

    ConnectBau meldet, welche Geräte in den kommenden Wochen zur Prüfung anstehen. Der Bauhof sieht die Fälligkeiten in einer Übersicht statt in einer Excel-Liste.

  2. 2 Prüfauftrag anlegen

    Der Auftrag entsteht aus der Fälligkeit heraus und wird der befähigten Person zugeordnet.

  3. 3 Gerät identifizieren

    Der Prüfer scannt den Barcode am Gerät oder ruft es über die Seriennummer auf. Damit ist eindeutig, welches Einzelgerät geprüft wird – nicht nur, welcher Gerätetyp.

  4. 4 Prüfvorlage abarbeiten

    Die hinterlegte Prüfvorlage führt Punkt für Punkt durch die Prüfung. Wo Messwerte aufzunehmen sind, trägt der Prüfer den Ist-Wert ein; ConnectBau vergleicht ihn mit dem hinterlegten Sollwert und bewertet den Prüfpunkt automatisch. Auffälligkeiten werden per Foto dokumentiert.

  5. 5 Mängel weitergeben

    Der Mangel wird im Auftrag festgehalten, inklusive Fotos und Beschreibung. Der Mangel geht nicht auf dem Weg ins Büro verloren.

  6. 6 Ergebnis freigeben

    Der Prüfer schließt die Prüfung mit dem Gesamtergebnis ab. Ohne Zuordnung eines Prüfers und ohne Gesamtergebnis lässt sich die Prüfung nicht abschließen.

  7. 7 Archivieren und neu takten

    Das Prüfprotokoll entsteht automatisch als PDF, wird in der digitalen Geräteakte abgelegt und mit dem geprüften Gerät verknüpft. Die nächste Prüffrist wird gesetzt.

Prüfungen können, wenn sie vom Werkstattmitarbeiter direkt auf der Baustelle durchgeführt werden, auch bedingt offline durchgeführt werden, sofern keine Internetverbindung verfügbar.

Benötigt die Instandsetzung Ersatzteile, werden sie direkt aus dem Werkstattauftrag heraus bestellt. Der Auftrag trägt dann den Status „Ersatzteil bestellt“ und bleibt offen, bis die Teile eingetroffen und verbaut sind. Ein Gerät, das auf ein Ersatzteil wartet, ist damit im System sichtbar und fällt nicht in die Lücke zwischen abgeschlossener Prüfung und erledigter Reparatur.

Nicht jede Prüfung findet in der eigenen Werkstatt statt. Prüfungen durch einen Sachverständigen, eine externe Elektrofachkraft oder eine Prüforganisation bildet ConnectBau als eigenen Ablauf ab: Das Gerät wird mit Lieferschein an die externe Firma übergeben und für diesen Zeitraum im System gesperrt – in der Disposition erscheint es nicht mehr als verfügbar.

Nach der Rückkehr wird das Gerät wieder eingebucht, das externe Prüfergebnis erfasst und das Protokoll in der digitalen Geräteakte per Drag & Drop abgelegt. Interne und externe Prüfungen stehen damit in derselben Prüfhistorie, und die Fälligkeitsübersicht zeigt beide nebeneinander – unabhängig davon, wer geprüft hat.

Mockup der ConnectBau App für Tablet, Smartphone, PC

Was passiert, wenn eine Prüffrist abläuft?

ConnectBau markiert Geräte mit überschrittener Prüffrist für die Disposition. Ein nicht geprüftes Gerät erscheint nicht als verfügbar und kann nur mit Bestätigung auf eine Baustelle ausgegeben werden. 

Die Prüfung greift bereits bei der Planung. Soll ein Gerät für einen Einsatzzeitraum disponiert werden, in den eine fällige Prüfung fällt, erkennt ConnectBau das im Hintergrund. Damit wird nicht nur gewarnt, dass ein bereits überfälliges Gerät ausgegeben wird – es wird auch erinnert, dass ein Gerät auf der Baustelle in die Überfälligkeit läuft und dort stillsteht.

Die Prüfung kann auch direkt auf der Baustelle vom jeweiligen Werkstattmitarbeiter durchgeführt werden. 

Welche Baugeräte lassen sich als prüfpflichtig führen?

Prüfpflichtige Baugeräte werden in ConnectBau als Einzelgeräte mit eigener Serien- oder Inventarnummer und eigenem Barcode geführt. Dadurch hängen Prüfungen, Reparaturen und die vollständige Historie am einzelnen Gerät und nicht an einer Artikelgruppe. Welche Gerätegruppen im Einzelnen zu prüfen sind und in welchen Abständen, ergibt sich aus Ihrer Gefährdungsbeurteilung.

Prüfpflichtige Gerätegruppen und ihre Rechtsgrundlagen
Gerätegruppe Typische Rechtsgrundlage Abbildung in ConnectBau
Elektrische Betriebsmittel auf Baustellen DGUV Vorschrift 3, BetrSichV Prüfvorlage je Betriebsmitteltyp, Fristenüberwachung, Protokoll in der Geräteakte
Leitern und Tritte BetrSichV, DGUV Information 208-016 Sicht- und Funktionsprüfung als digitale Checkliste mit Fotodokumentation
Anschlagmittel und Lastaufnahmemittel DGUV Regel 100-500, BetrSichV Prüfvorlage je Anschlagmittel, Einzelgeräteverwaltung, Meldung bei Fristüberschreitung
Krane DGUV Vorschrift 52, BetrSichV Wiederkehrende Prüfung mit Zuordnung der prüfenden Person und Nachweisführung
Winden, Hub- und Zuggeräte DGUV Vorschrift 54, BetrSichV Eigene Prüfvorlage, Prüfhistorie je Gerät
Erd- und Baumaschinen BetrSichV, TRBS 1201, Herstellerangaben Prüf- und Wartungsaufträge über das Werkstattmodul
Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz DGUV Regel 112-198 und 112-199 Prüfvorlage mit Ablaufdatum, automatische Kennzeichnung zur Aussonderung

Wer darf prüfen – und wie wird das im System abgebildet?

Prüfungen nach BetrSichV dürfen nur von einer zur Prüfung befähigten Person durchgeführt werden. Welche Qualifikation dafür nötig ist, richtet sich nach dem jeweiligen Arbeitsmittel; bei bestimmten Gerätegruppen gelten zusätzliche Anforderungen.

In ConnectBau wird jede Prüfung dem angemeldeten Prüfer zugeordnet. Über die Berechtigungen legen Sie fest, wer welche Prüfarten abschließen darf. Eine Prüfung ohne zugeordnete Person lässt sich nicht abschließen – die Zuordnung ist damit nicht optional, sondern Bestandteil des Ablaufs.

Prüfungen lassen sich nicht nur einzelnen Personen, sondern ganzen Ressourcengruppen zuweisen – etwa allen Elektrikern oder allen Mechanikern. Fällige Prüfungen erscheinen dann in der Arbeitsliste der zuständigen Gruppe; wer die Prüfung tatsächlich durchführt, entscheidet sich erst bei der Bearbeitung. Für Betriebe mit mehreren Prüfern entfällt damit die manuelle Verteilung.

Was bringt die digitale Dokumentation im Ernstfall?

Nach einem Unfall oder bei einer Prüfung durch die Berufsgenossenschaft entscheidet nicht, ob geprüft wurde, sondern ob es nachweisbar ist.

 

Mit ConnectBau rufen Sie die vollständige Prüfhistorie eines Geräts in wenigen Sekunden auf: welche Prüfungen wann mit welchem Ergebnis von wem durchgeführt wurden, inklusive Fotodokumentation und daraus entstandener Werkstattaufträge.

 

Papierprüfbücher gehen verloren, Excel-Listen werden nicht gepflegt, Plaketten sind nach einem Winter unleserlich und müssen getauscht werden.

 

Eine zentrale digitale Geräteakte kennt diese Probleme nicht!

Geräteprüfung ist Teil des gesamten Bauhofprozesses

Die Prüfung steht in ConnectBau nicht für sich. Sie ist mit den übrigen Bauhofprozessen verbunden: Die Prüffrist steuert die Verfügbarkeit in der Gerätedisposition, festgestellte Mängel werden zu Werkstattaufträgen, das Prüfprotokoll landet in der digitalen Geräteakte, und die Prüfzeiten fließen in die Kostenverrechnung ein.

Genau diese Durchgängigkeit unterscheidet ConnectBau von einer reinen Prüffristen-App: Es gibt keinen zweiten Datenbestand, der gepflegt werden muss.

Häufige Fragen zur Geräteprüfung

ConnectBau bildet wiederkehrende Prüfungen von Arbeitsmitteln ab, welche die Kunden nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der Technischen Regel TRBS 1201 anlegen, ebenso Prüfungen nach den DGUV-Vorschriften – darunter elektrische Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3, Leitern, Anschlagmittel, Krane sowie persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz sind möglich.

Feste Prüffristen gibt der Gesetzgeber nicht für alles vor. Nach § 3 BetrSichV legt der Arbeitgeber Art, Umfang und Fristen der Prüfungen selbst auf Basis der Gefährdungsbeurteilung fest. In ConnectBau hinterlegen Sie die so festgelegte Frist je Gerätetyp oder je Einzelgerät und werden bei der Überwachung unterstützt.

ConnectBau meldet bei der Disposition des Gerätes eine fällige Prüfung. Das Lager entscheidet, ob das Gerät dennoch auf die Baustelle gegeben wird und ggf. später eine Prüfung vor Ort erledigt werden kann oder ein anderes ähnliches Gerät genommen wird ohne fällige Prüfung. 

Aufzuzeichnen sind Art der Prüfung, Prüfumfang und Ergebnis sowie Name und Unterschrift der zur Prüfung befähigten Person. ConnectBau erzeugt diese Angaben automatisch aus dem digitalen Prüfvorgang, legt sie als PDF ab und archiviert sie dauerhaft in der Geräteakte.

Ja. Die Prüfung erfolgt mobil über die App: Gerät per Barcode oder Seriennummer identifizieren, die digitale Prüfvorlage abarbeiten, Messwerte eintragen, Fotos ergänzen, Ergebnis freigeben.

Ja. Prüfungen durch Sachverständige, externe Elektrofachkräfte oder Prüforganisationen bildet ConnectBau als eigenen Ablauf ab: Das Gerät wird per Bestellung übergeben und für diesen Zeitraum gesperrt, nach der Rückkehr wieder eingebucht und das externe Prüfergebnis erfasst. Prüfprotkolle oder auch Rechnungen können direkt am Gerät als PDF gespeichert werden. Interne und externe Prüfungen stehen in derselben Prüfhistorie.

Prüfprotokolle und zugehörige Fotos werden automatisch als PDF in der digitalen Geräteakte des jeweiligen Geräts abgelegt. Die vollständige Prüfhistorie ist damit zentral abrufbar, auch Jahre später. Diese können im System sowie in der App eingesehen werden. 

Aus dem Mangel kann ein Werkstattauftrag erstellt werden. Werden Ersatzteile benötigt, lassen sie sich aus dem Auftrag heraus bestellen; der Auftrag trägt dann den Status „Ersatzteil bestellt“. Prüfung, Reparatur und Wiederfreigabe stehen in einer durchgehenden Historie.

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